Satzung der Treuhandstiftung

Wie Sie uns helfen können

Kopf eines Border Collies

Die Realisierung unserer Ziele geht natürlich nicht ohne Geld. Unsere Bitte lautet deshalb: Helfen Sie uns, die Projekte weiter voranzutreiben.
Unterstützen können Sie uns auf vielfältige Weise, ob als Spender, Zustifter oder Ideengeber.

Spenden

Sie können uns Ihre Spende zukommen lassen, indem Sie unserem Tierschutzverein einen Betrag mit dem Zusatz: „Stiftung“ überweisen.

Spendenkonto:
Volksbank Karlsruhe Baden-Baden eG
IBAN: DE 40 6619 0000 0066 1103 20
BIC: GENODE61KA1

Falls eine Spendenbescheinigung gewünscht wird, muss die vollständige Adresse angegeben werden.

Sie können unsere Ziele aber auch gerne mit einer Mitgliedschaft im Verein „Tiere brauchen Freunde“ fördern. Neben dem Aufnahmeantrag können Sie auf dem Formular, das Sie in unserer Vereinshomepage finden, auch Ihre anderen Möglichkeiten der Hilfe nennen.

Zustiftungen

sind verbunden mit im Vergleich zu Spenden weiter reichenden Steuervergünstigungen. Wir als Verein können eine dafür notwendig fundierte Beratung im Dschungel der entsprechenden Gesetzgebung nicht garantieren, deshalb arbeiten wir mit einem Stiftungszentrum zusammen. Da wir die verschiedenen Projekte jeweils finanziell eigenständig gestalten, ist auch eine projektbezogene eigene Stiftung möglich, in der sich der Hauptstifter mit seinem Namen wiederfindet. Falls Sie sich über den Gesamtkomplex Stiftungen informieren wollen, können Sie gerne mit uns Konakt aufnehmen:
Mail: tiere@tiere-brauchen-freunde.de
Telefon: (07221) 99 49 16

Weitere Informationen:

Unterschiede zwischen Spenden, Zustiftungen und eigenen Stiftungen

Spenden
Spenden sind einmalige Geldanweisungen, die direkt und zeitnah für den jeweiligen Zweck, der in der Satzung festgelegt wurde, verwendet werden.
Zustiftungen
Zustiftungen sind Geldzuweisungen in den Grund­stock einer bestehenden Stiftung und erhöhen, anders als Spenden, deren Vermögen. Sie sind also nicht für die baldige Verwendung bestimmt und deshalb besonders zu bezeichnen. Erst die daraus resultierenden Erträge stehen dann dem Stiftungszweck zur Verfügung.
Eigene Stiftung
Die Stiftung wird selbstständig und von der Hauptstiftung getrennt verwaltet. Es besteht hierbei die Möglichkeit des eigenen Engagements durch Bestimmung des Stiftungszweckes. Der Stifter kann den Geldfluss vom Eingang in die Stiftung, über die Verwaltung bis hin zur konkreten Verwendung der Erträge exakt nachvollziehen. Namen und Andenken an den Stifter werden bewahrt: „Die Stiftung lebt ewig“.